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VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg engagieren sich seit jeher für gemeinnützige und kulturelle Bereiche. Als Bindeglied zwischen den Banken und den Organisationen haben die Banken gemeinsam mit der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. die VR-Stiftung der Volksbanken Raiffeisenbanken in Norddeutschland gegründet. Die Mitgliedsbanken  sind die Entscheidungsträger vor Ort, die für interessante Projekte in ihrem Geschäftsgebiet die Mittel bei der VR-Stiftung beantragen. Damit bietet sich den einzelnen Banken die Chance, sich vor Ort als gemeinnützig engagiertes Institut zu profilieren.

Was wird gefördert?

Die VR-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Dies sind insbesondere:

  • die Förderung von Kunst und Kultur
  • die Förderung von Erziehung und Bildung, vorrangig in den Bereichen der musischen und kulturellen Bildung, des Schulsports sowie der Jugendpflege
  • die Förderung von Maßnahmen für hilfsbedürftige Menschen wie Behinderte, Kranke und sozial Benachteiligte
  • die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes
  • die Förderung von kulturellen und sozialen Vorhaben, die der Völkerverständigung dienen

Anträge

Antragsberechtigt für Zuwendungen aus der VR-Stiftung sind natürliche und juristische Personen mit sozialen, kulturellen und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben, die Projekte entsprechend den Zuwendungsbereichen der VR-Stiftung der Volksbanken Raiffeisenbanken in Norddeutschland planen.

Alle am VR-Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nehmen Anträge auf Zuwendungen entgegen. Sobald die jeweilige Bank ihre Stellungnahme abgeben hat, werden die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen an die VR-Stiftung weiter geleitet. Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet schließlich über die Genehmigung einer Zuwendung auf Empfehlung des Kuratoriums der VR-Stiftung.

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